Die französische Nationalversammlung hat dafür gestimmt, die vollständige Befreiung vom Gewichtsmalus für sämtliche Elektrofahrzeuge beizubehalten. Diese unerwartete Kehrtwende bewahrt schwere Elektro-SUV vor der Abgabe und steht für einen Kurswechsel der Regierung angesichts des Aufstiegs der Elektromobilität.
Für Autohersteller und künftige Käufer von Elektroautos ist dies eine echte Erleichterung. Am 17. November 2025 verabschiedete die Nationalversammlung einen weitreichenden Änderungsantrag, der die Ausnahmeregeln beim Gewichtsmalus für alle reinen Elektro- und Wasserstofffahrzeuge verschärfte – unabhängig von Herkunft und Gewicht. Am Freitag, dem 30. Januar, brachte Premierminister Sébastien Lecornu das Finanzgesetz 2026 mithilfe von Artikel 49-3 einen entscheidenden Schritt weiter. Das Budget wurde am Montag, dem 2. Februar, endgültig angenommen – und überraschenderweise: Der Gewichtsmalus für Elektroautos taucht letztlich nicht in den Gesetzestexten auf.
Weshalb ist das überraschend? Der ursprüngliche Entwurf des Finanzgesetzes 2026 sah nämlich eine deutliche Verschärfung vor. Ab dem 1. Juli 2026 sollten nur noch Elektrofahrzeuge mit einem Mindest-„Öko-Score“ – der anhand der Kriterien der französischen Umweltagentur ADEME eine geringe CO2-Bilanz bestätigt – vom Gewichtsmalus befreit bleiben. Für die übrigen Modelle war ein Abschlag von 600 kg zum Ausgleich des Batteriegewichts vorgesehen, darüber hinaus wäre jedoch eine Abgabe fällig geworden.
Ein Elektro-SUV mit 2.200 kg wäre damit nach dem Abschlag auf 1.600 kg besteuert worden, was einen Malus von rund 1.000 Euro ausgelöst hätte. Bei den schwersten Modellen hätte die Rechnung nach Schätzungen der Branche bis auf 21.000 Euro steigen können. Das wäre ein schwerer Rückschlag für die Attraktivität von Elektrofahrzeugen gewesen, während die Grenze für den Gewichtsmalus bei Verbrennern seit dem 1. Januar 2026 auf 1.500 kg gesenkt wurde.
Gewichtsmalus für Elektroautos bleibt vollständig ausgesetzt
Der angenommene Änderungsantrag des Abgeordneten Jean-Luc Fugit aus der Präsidentenmehrheit begründet die Kehrtwende mit pragmatischen Erwägungen. „Diese Maßnahme läuft den Zielen der ökologischen Planung zuwider, die für 2030 ein ehrgeiziges Ziel von 15 % rein elektrischer Fahrzeuge im Straßenverkehr festgelegt hat“, heißt es im Text. Nach Auffassung der Parlamentarier lautet „das Signal an die Verbraucher, dass die Elektromobilität einer Strafbesteuerung unterliegt“ – ein Widerspruch zu den Zielen der Energiewende.
Rückzieher gegen den Kurs der Regierung
Diese Richtungsänderung macht die Spannungen innerhalb der Mehrheit über die Strategie für die Automobilindustrie sichtbar. Die Regierung hatte sich zunächst gegen den Antrag gestellt und einen gezielteren Ansatz bevorzugt, um die europäische Produktion gegenüber chinesischer Konkurrenz zu stärken. Vorgesehen war ein steuerlicher Vorteil für in Europa gefertigte Elektrofahrzeuge, die strenge Umweltanforderungen erfüllen.
Die Abgeordneten entschieden jedoch anders, da der Markt „noch nicht reif genug“ sei, um Käufer zu belasten. Diese Entscheidung erscheint umso nachvollziehbarer, weil der CO2-Malus für Verbrenner weiter verschärft wird. Laut dem Beratungsunternehmen Dataneo werden 2026 72 % der Neuwagen von dieser Steuer betroffen sein. Selbst für den neuen Renault Clio 6 mit Benzin-Einstiegsmotor werden bei 114 g/km CO2 190 Euro Malus fällig.
Damit bleibt es nicht bei diesem steuerpolitischen Rückzug. Die Regierung brachte zudem einen eigenen Änderungsantrag ein, um die für 2028 geplanten Verschärfungen aufzuheben. Der Schwellenwert des CO2-Malus sollte auf 98 g/km fallen und der Höchstbetrag 100.000 Euro erreichen – beide Maßnahmen werden nicht umgesetzt. Die Tarife von 2026 und 2027 bleiben bestehen: Der Malus greift 2026 ab 108 g/km und 2027 ab 103 g/km.
Zudem wird der rückwirkende Malus für bestimmte Gebrauchtwagen, der ab Januar 2026 gelten sollte, auf 2027 verschoben. Schließlich führt ein Änderungsantrag einen Abschlag von 20 % auf den CO2-Malus für Kurzzeitmietfahrzeuge ein. Das verschafft Vermietern wie Hertz, Avis oder Europcar etwas Luft.
Elektroautos und Verbrenner: Die Regierung setzt klare Prioritäten
Für Käufer wird die Lage damit etwas übersichtlicher. Elektrofahrzeuge sind vollständig vom Gewichtsmalus befreit und erhalten höhere Förderungen: bis zu 5.700 Euro für einkommensschwache Haushalte, 4.700 Euro für Haushalte mit geringem Einkommen und 3.500 Euro für alle übrigen Haushalte. Auch die „Europäische-Batterie-Prämie“ steigt je nach Hersteller von 1.200 auf 2.000 Euro. Käufer mit geringem Einkommen können so Förderungen von bis zu 7.700 Euro kombinieren.
Verbrenner geraten dagegen unter stärkeren steuerlichen Druck. Für Modelle mit mehr als 192 g/km CO2 kann der CO2-Malus bis zu 80.000 Euro betragen – 10.000 Euro mehr als 2025. Der Gewichtsmalus betrifft inzwischen Fahrzeuge ab 1.500 kg; je nach Gewichtsstufe werden für jedes zusätzliche Kilogramm zwischen 10 und 30 Euro erhoben.
Diese politische Entscheidung steht daher für eine beinahe grundsätzliche Wende. Indem Frankreich die steuerliche Attraktivität von Elektroautos unabhängig von ihrer Herkunft erhält, räumt es der kurzfristigen Energiewende Vorrang vor einer industriepolitischen Strategie zur Rückverlagerung von Produktion ein. Es ist eine Wette auf die Beschleunigung des Umstiegs auf Elektrofahrzeuge, selbst wenn dadurch insbesondere chinesischen Massenimporten weiterhin Tür und Tor offenstehen.
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