Im Juli 2017 berichteten wir, dass die Europäische Kommission (EK) eine Untersuchung wegen des Verdachts auf Absprachen zwischen fünf führenden deutschen Automobilherstellern eingeleitet hatte: Audi, BMW, Mercedes-Benz, Porsche und Volkswagen. Gegenstand waren Technologien zur Emissionsminderung.
Nun hat die EK die fünf Hersteller offiziell beschuldigt, sich zwischen 2006 und 2014 abgesprochen zu haben. In einer „Mitteilung der Beschwerdepunkte“ führt sie aus, dass technische Treffen der fünf Unternehmen zu mutmaßlich wettbewerbswidrigen Praktiken geführt hätten. Dadurch sei der „Wettbewerb bei der Entwicklung von Technologien zur Reinigung der Emissionen von benzin- und dieselbetriebenen Pkw“ eingeschränkt worden.
Europäische Kommission untersucht Emissionsminderungstechnologien
Zu den von der EK genannten Technologien zur Emissionsminderung gehören Systeme zur selektiven katalytischen Reduktion (SCR) sowie Partikelfilter für Benzinmotoren.
Bei den SCR-Systemen, die die NOx-Emissionen von Dieselmotoren senken sollen, sieht die EK vorläufige Hinweise auf abgestimmte Strategien bei der AdBlue-Dosierung und bei der Begrenzung der Tankgröße. Kleinere Tanks verringern die Kosten und lassen sich leichter in Fahrzeuge integrieren. Eine Einschränkung des AdBlue-Verbrauchs reduziert jedoch zugleich die Wirksamkeit des gesamten Systems.
Auch bei Partikelfiltern für Benzinmotoren mit Direkteinspritzung erkennt die EK nach ihrer vorläufigen Einschätzung abgestimmte Vorgehensweisen. Demnach sollte die Einführung dieses Systems in Pkw mit Direkteinspritzmotoren zwischen 2009 und 2014 verhindert oder zumindest hinausgezögert werden.
Wettbewerbsrechtliche Vorwürfe gegen Audi, BMW, Mercedes-Benz, Porsche und Volkswagen
Laut Mitteilung der EK betraf das beanstandete Verhalten zwar keine Preisabsprachen, verstieß aber dennoch gegen die europäischen Wettbewerbsvorschriften für Vereinbarungen zur Begrenzung oder Kontrolle von Produktion, Märkten oder technologischen Entwicklungen. Dies wird in Artikel 101 (1.b.) sowie Artikel 53 (1.b.) des EWR-Abkommens (Europäischer Wirtschaftsraum) geregelt.
Die EK betont, dass sich dieses Verhalten von einer Zusammenarbeit zwischen Unternehmen unterscheidet, die darauf abzielt, „die Produktqualität oder Innovation zu verbessern“. Zudem stellt die Behörde klar, dass sich die Untersuchung ausschließlich auf den mutmaßlichen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht bezieht. Sie steht weder mit möglichen Verstößen gegen Umweltvorschriften noch mit der weiterhin laufenden Untersuchung zu den „defeat devices“ beziehungsweise Manipulationsvorrichtungen zur Verfälschung von Emissionswerten (Dieselgate) in Verbindung.
Sollte die EK auch nach Ausübung des Verteidigungsrechts durch alle Hersteller ausreichende Belege für einen Verstoß feststellen, kann sie gegen jeden der Hersteller eine Geldbuße von bis zu 10% seines weltweiten Umsatzes verhängen.
Was sagen die Hersteller?
Bislang hat lediglich BMW eine offizielle Stellungnahme veröffentlicht. Darin heißt es, das Unternehmen werde „die Vorwürfe der Europäischen Kommission erforderlichenfalls mit allen rechtlichen Mitteln anfechten“. Nach Angaben des deutschen Konzerns wird eine Rückstellung gebildet, die mehr als eine Milliarde Euro betragen könnte. BMW hält es für sehr wahrscheinlich, eine „erhebliche Geldbuße“ zahlen zu müssen, was die Finanzergebnisse des ersten Quartals 2019 negativ belasten werde.
Wie Automotive News berichtet, bekräftigte Daimler – ausgerechnet das Unternehmen, das die Absprachen gemeldet hatte –, aufgrund seiner Informationen keine Geldbuße zu erwarten. Der Volkswagen-Konzern erklärte lediglich, die Vorwürfe der EK zunächst prüfen zu wollen, bevor er sich dazu äußere.
Quelle: Automotive News, Europäische Kommission.
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